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   VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551   

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https://dejure.org/2017,27905
VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551 (https://dejure.org/2017,27905)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.07.2017 - 19 CS 17.551 (https://dejure.org/2017,27905)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juli 2017 - 19 CS 17.551 (https://dejure.org/2017,27905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 10 Abs. 3 S. 1, § 11 Abs. 1, § 54 Abs. 2 Nr. 9, § 60a Abs. 2 S. 1; EMRK Art. 8
    Kein faktischer Inländer bei geringen Integrationserfolgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer; Ermittlung und Abwägung der Bleibeinteressen im Zuge der Überprüfung der Ausweisung; Prüfung von Ausweisungsinteressen bei Erteilung eines Aufenthaltstitels; Inlandsbezogene ...

  • rewis.io

    Kein faktischer Inländer bei geringen Integrationserfolgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Langjähriger Aufenthalt; wiederholte Straffälligkeit; Ausweisung; Kosovo; Schutz des Privatlebens; faktischer Inländer; abgelehnter Asylbewerber; geringe Integrationserfolge

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer; Ermittlung und Abwägung der Bleibeinteressen im Zuge der Überprüfung der Ausweisung; Prüfung von Ausweisungsinteressen bei Erteilung eines Aufenthaltstitels; Inlandsbezogene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551
    Der EGMR führt aus, man müsse akzeptieren, dass die Gesamtheit der sozialen Bindungen zwischen den niedergelassenen Einwanderern und der Gemeinschaft, in der sie leben, fester Bestandteil des "Privatlebens" im Sinne des Art. 8 EMRK ist (EGMR, U.v. 18.10.2006 - Üner/Königreich der Niederlande, Nr. 46410/99 - juris), so dass der Schutz des Privatlebens den Schutz vor Aufenthaltsbeendigung umfasst.
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551
    Auch das Bundesverwaltungsgericht führt aus, eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers komme grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09, B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - jeweils juris, ebenso BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - U.v. 21.12.2011 - 10 B 11.182 - jeweils juris, a. A. VGH Baden-Württemberg, U.v. 13.12.2010 - 11 S. 2359.10 m.w.N. zum Streitstand - juris).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551
    Auch das Bundesverwaltungsgericht führt aus, eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers komme grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09, B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - jeweils juris, ebenso BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - U.v. 21.12.2011 - 10 B 11.182 - jeweils juris, a. A. VGH Baden-Württemberg, U.v. 13.12.2010 - 11 S. 2359.10 m.w.N. zum Streitstand - juris).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551
    Eine danach den Schutz des Privatlebens auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat kommt grundsätzlich für solche Ausländer in Betracht, die aufgrund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse bei gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1998 - 1 C 8.96 - NVwZ 1999, 303, VGH Baden-Württemberg, U.v. 13.12.2010 - 11 S. 2359.10 - juris).
  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551
    Auch dem ökonomischen Erfolg der Erwerbstätigkeit kann Bedeutung für das Bestehen hinreichend fester Bindungen zum Aufnahmestaat und damit für die Bejahung eines Privatlebens im Bundesgebiet zukommen (berücksichtigt z.B. von EGMR, U.v. 28.6.2007 , Nr. 31753/02 - juris Ziff. 64; vgl. auch Art. 8 Abs. 2 EMRK, der auf "das wirtschaftliche Wohl eines Landes" als Abwägungsgesichtspunkt verweist).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2015 - 11 S 1500/15

    Versagung eines Aufenthaltstitels - entgegenstehendes Ausweisungsinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551
    Die Bejahung eines "Ausweisungsinteresses" setzt auch nach der entsprechenden Begriffsänderung nicht voraus, dass im konkreten Fall eine Ausweisung rechtsfehlerfrei verfügt werden könnte (vgl. VGH BW, B.v. 25.8.2015 - 11 S 1500/15 - juris).
  • VGH Bayern, 31.05.2016 - 10 CE 16.838

    Kein Abschiebungshindernis bei paranoid schizophrener kosovarischer

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551
    Erforderlich ist dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret droht (BayVGH, B.v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Februar 2016, A1 § 60a Rn. 57 f.).
  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 11.182

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 6

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551
    Auch das Bundesverwaltungsgericht führt aus, eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers komme grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09, B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - jeweils juris, ebenso BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - U.v. 21.12.2011 - 10 B 11.182 - jeweils juris, a. A. VGH Baden-Württemberg, U.v. 13.12.2010 - 11 S. 2359.10 m.w.N. zum Streitstand - juris).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731

    Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551
    Auch das Bundesverwaltungsgericht führt aus, eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers komme grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09, B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - jeweils juris, ebenso BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - U.v. 21.12.2011 - 10 B 11.182 - jeweils juris, a. A. VGH Baden-Württemberg, U.v. 13.12.2010 - 11 S. 2359.10 m.w.N. zum Streitstand - juris).
  • BVerwG, 01.03.2011 - 1 B 2.11

    Vereinbarkeit eines erhöhten Ausweisungsschutzes für Ausländer der zweiten

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551
    Auch das Bundesverwaltungsgericht führt aus, eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers komme grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09, B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - jeweils juris, ebenso BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - U.v. 21.12.2011 - 10 B 11.182 - jeweils juris, a. A. VGH Baden-Württemberg, U.v. 13.12.2010 - 11 S. 2359.10 m.w.N. zum Streitstand - juris).
  • EGMR, 24.11.2009 - 182/08
  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 10 B 23.963

    Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerwiegender Straftaten aus dem Bereich der

    Entscheidend ist, ob sich der Ausländer erfolgreich in dem betreffenden Vertragsstaat persönlich, wirtschaftlich und sozial integriert hat und aufgrund seiner Entwicklung und des Hineinwachsens in die hiesigen Lebensverhältnisse die Merkmale eines sog. "faktischen Inländers" ohne deutsche Staatsangehörigkeit aufweist ("Verwurzelung") und ihm wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug hat, nicht zugemutet werden kann (BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 3.7.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 10).

    Stellt eine Aufenthaltsbeendigung einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK dar, so sind in einer Güterabwägung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls das öffentliche Interesse an einer geordneten Einwanderung und der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Schutz des Rechts auf Privatleben abzuwägen (vgl. EGMR, U.v. 8.11.2016 - Nr. 56971/10 - juris; BVerwG, B.v. 14.12.2010 - 1 B 30.10 - juris Rn. 3; U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 9 ff.).

  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Entscheidend ist, ob sich der Ausländer erfolgreich in dem betreffenden Vertragsstaat persönlich, wirtschaftlich und sozial integriert hat und aufgrund seiner Entwicklung und des Hineinwachsens in die hiesigen Lebensverhältnisse die Merkmale eines sog. "faktischen Inländers" ohne deutsche Staatsangehörigkeit aufweist ("Verwurzelung") und ihm wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug hat, nicht zugemutet werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 17.6.2013 - 3 B 316/12 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 3.7.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 10).

    Stellt die Aufenthaltsbeendigung einen Eingriff in den Schutzbereich dar, so sind in einer Güterabwägung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls das öffentliche Interesse an einer geordneten Einwanderung und der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Schutz auf Privatleben abzuwägen (vgl. EGMR, U.v. 8.11.2016 - Nr. 56971/10 - juris; BVerwG, B.v. 14.12.2010 - 1 B 30.10 - juris Rn. 3; U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 9 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2020 - 11 S 2293/18

    Verfassungs- und völkerrechtlicher Schutz faktischer Inländer im

    Eine den verfassungs- und völkerrechtlichen Schutz faktischer Inländer auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufnahmestaat kommt grundsätzlich für solche Ausländer in Betracht, die aufgrund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse bei gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt werden können, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet (BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, 30; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.12.2010 - 11 S 2359/10 -, juris Rn. 27; Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.07.2017 - 19 CS 17.551 -, juris Rn. 10).
  • VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19

    Beurteilungszeitpunkt für Ausweisung und zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote;

    Diese Bindungswirkung muss gleichermaßen für die ausländerbehördliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen unter dem Blickwinkel der gemäß Art. 3 EMRK relevanten Kriterien gelten, die die Bedingungen in dem Zielstaat der Abschiebung betreffen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.12.2018 - 2 A 562/17 -, juris, Rn. 32; Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.07.2017 - 19 CS 17.551 -, juris, Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2018 - OVG 6 S 47.17 -, juris, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 01.03.2023 - 10 ZB 23.132

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach zuvor durch Täuschung

    Entscheidend ist, ob sich der Ausländer erfolgreich in dem betreffenden Vertragsstaat persönlich, wirtschaftlich und sozial integriert hat und aufgrund seiner Entwicklung und des Hineinwachsens in die hiesigen Lebensverhältnisse die Merkmale eines sog. "faktischen Inländers" ohne deutsche Staatsangehörigkeit aufweist ("Verwurzelung") und ihm wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug hat, nicht zugemutet werden kann (BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 3.7.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 10).

    Stellt eine Aufenthaltsbeendigung einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK dar, so sind in einer Güterabwägung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls das öffentliche Interesse an einer geordneten Einwanderung und der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Schutz auf Privatleben abzuwägen (vgl. EGMR, U.v. 8.11.2016 - Nr. 56971/10 - juris; BVerwG, B.v. 14.12.2010 - 1 B 30.10 - juris Rn. 3; U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 9 ff.).

  • VG Ansbach, 31.03.2020 - AN 5 E 20.00349

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes einer iranischen Staatsangehörigen gegen

    Eine den verfassungs- und völkerrechtlichen Schutz auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufnahmestaat kommt grundsätzlich für solche Ausländer in Betracht, die aufgrund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse bei gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt werden können, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet (BVerwG, U.v. 29.9.1998 - 1 C 8.96 - juris Rn. 30; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 3.7.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 2.3.2020 - 11 S 2293/18 - juris Rn. 30).

    Zudem kommt eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 14; ebenso BayVGH, B.v. 3.7.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 05.09.2018 - Au 6 K 18.315

    Keine Aufenthaltserlaubnis für kosovarische Staatsangehörige mit zwei Kindern

    Eine danach den Schutz des Privatlebens auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat kommt grundsätzlich für solche Ausländer in Betracht, die aufgrund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse bei gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1998 - 1 C 8.96 - NVwZ 1999, 303, VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359.10 - juris; BayVGH, B.v. 3.7.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 10).

    Zwar ist ein langfristiger tatsächlicher Aufenthalt im Gastland allein grundsätzlich noch kein den Schutzbereich eröffnendes Kriterium (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2017 2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 19 CS 18.2641

    Erfolglose Beschwerde im Eilverfahren gegen die Verlängerung der

    Die Bandbreite der schwerwiegenden Ausweisungsinteressen nach § 54 Abs. 2 AufenthG, die von vorsätzlichen Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (§ 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) bis zu nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstößen gegen Rechtsvorschriften (§ 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AufenthG) reicht, erfordert insoweit eine differenzierte Betrachtungsweise bei der Anwendung des Regel-Ausnahme-Systems (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 13; Hailbronner, AuslR, Stand 9/2018, § 5 Rn. 31).
  • VG Hannover, 13.09.2023 - 5 B 3455/23
    Der Ausländer muss auf Grund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse bei gleichzeitiger Entfremdung vom Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sein, dass er gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt werden könne, während ihn mit dem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band seiner Staatsangehörigkeit verbindet (BVerwG, Urteil vom 29.9.1998 - BVerwG 1 C 8.96 -, juris Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2010 - 11 S 2359/10 -, juris Rn. 27; VGH München, Beschluss vom 3.7.2017 - 19 CS 17.551 -, juris Rn. 10).
  • VG München, 07.04.2022 - M 12 K 20.6176

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit

    Dies kommt grundsätzlich für solche Ausländer in Betracht, die aufgrund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse bei gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt werden können, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet (BVerwG, U.v. 29.9.1998 - 1 C 8.96 - juris; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 3.7.2017 - 19 CS 17.551 - juris).
  • VG Hannover, 13.04.2023 - 5 B 292/23
  • VG Hannover, 09.05.2023 - 5 B 1621/23
  • VG Hannover, 07.05.2021 - 5 B 1639/21

    Ausweisungsinteresse; besonders schwerwiegende Ausweisungsinteressen;

  • VG Hannover, 24.09.2021 - 5 A 1357/21

    Eheliche Lebensgemeinschaft; Geduldeter Ausländer; Privatwirtschaftliches

  • VG München, 23.09.2021 - M 24 K 20.2309

    Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Hannover, 03.05.2021 - 5 B 1675/21

    Ausweisung Jugendstrafe; faktischer Inländer; Kosovo; Schwangerschaft; Serbien;

  • VG München, 15.06.2022 - M 12 K 21.6331

    Serbischer Staatsangehöriger, Lebensunterhaltssicherung, Ausweisungsinteresse,

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